Die Offenlegungsverordnung EU 2019/2088 beschreibt Nachhaltigkeitsrisiken als Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben könnten. Solche Nachhaltigkeitsrisiken lassen sich nicht immer vorhersagen. Zum Beispiel, wie sich der Klimawandel auf die globale Wirtschaft auswirken wird, lässt sich nicht umfassend vorhersagen. Daher können Nachhaltigkeitsrisiken auf den Wert der Anlage nicht ausgeschlossen werden. Goldmarie Finanzen legt aber strenge und konsequente ökologische und soziale Kriterien bei ihren Anlagestrategien an. Hierfür werden Musterportfolien definiert, die Schäden an Umwelt und Gesellschaft vermeiden, und einen positiven Beitrag zur Erreichung ökologischer Ziele leisten sollen. Die nachhaltige Ausrichtung soll Nachhaltigkeitsrisiken minimieren und kann sich langfristig positiv auf den Wert der Anlage auswirken.
Die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auf Ebene des Unternehmens (PAI) werden bei den Investitionen von Goldmarie Finanzen insbesondere dafür verwendet, um sicherzustellen, dass die Investitionen keine erheblichen Schäden an Nachhaltigkeitszielen hervorrufen. Für alle Aktien innerhalb des Goldmarie Anlageuniversums werden die PAIs erhoben und im gesamten Investitionsprozess berücksichtigt. Diese Daten werden einmal im Quartal von der Nachhaltigkeitsagentur imug rating GmbH abgerufen und aktualisiert. Imug rating GmbH bezieht diese Daten direkt von den Unternehmen selbst, von öffentlichen Quellen oder führt eigene Untersuchungen durch. Die Zielstellung der Goldmarie Anlagestrategien ist, die PAI-Kennziffern auf Portfolioebene so gering wie möglich zu halten. Hierzu werden Schwellenwerte definiert und PAIs fungieren so als Ausschlusskriterien, um Unternehmen aus dem Goldmarie Anlageuniversums auszuschließen.
Beispiele für solche PAI Indikatoren sind:
Die Goldmarie Essential und Impact Anlagestrategien wurden in 06/2023 gestartet. Quartalsweise werden hier auf der Goldmarie Homepage und in den regelmäßigen Berichten gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Offenlegungsverordnung (EU 2019/2088) detaillierte Informationen veröffentlicht, wie sich die Investition nach den Goldmarie Essential und Impact Anlagestrategien auf die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren auswirken.
Die unternehmensinternen Organisationsrichtlinien von Goldmarie Finanzen beziehen die Nachhaltigkeitsrisiken in Investitionsentscheidungen ebenfalls ein. Unsere Mitarbeiter:innen werden nach der Berücksichtigung und Minimierung dieser Nachhaltigkeitsrisiken ausgewählt und bewertet. Die Vergütungspolitik der Mitarbeiter:innen von Goldmarie Finanzen beinhaltet keine Rendite-abhängigen variablen Anteile und schafft so keine Anreize Nachhaltigkeitsrisiken einzugehen.