Von Henrike Hein, 31. März 2023

Wie wird die Nachhaltigkeit bei Goldmarie Finanzen sichergestellt?

In Zeiten, in denen Greenwashing in aller Munde ist und immer neue Skandale dazu aufgedeckt werden, ist es natürlich wichtig, besonders gut hinzuschauen, wo wir unser Geld anlegen.

Zusammen mit Deutschlands renommiertester Ratingagentur imug Rating haben wir Nachhaltigkeitskriterien festgelegt, die wir bei der Auswahl der Aktien für unsere Portfolios berücksichtigen. Die Daten, um die Nachhaltigkeitsbewertung der Unternehmen durchführen zu können, liefert uns ebenfalls die Ratingagentur. Sie erstellt als unabhängige Agentur ESG-Auswertungen und Nachhaltigkeitsratings auf Basis eigenständiger Analysen. Dabei nutzt sie globale Datenbanken und greift auf jahrzehntelange Erfahrung zurück. Unsere Nachhaltigkeitsbewertung besteht aus drei Komponenten:

  1. Anwendung von Ausschlusskriterien, die mit der Ratingagentur definiert wurden
  2. Einbezug von normbasierten Screenings
  3. Positivkriterien

Die Ausschlusskriterien

Wir schließen Unternehmen aus, die Umsatz in den folgenden Geschäftsbereichen machen:

  • Tierwohlgefährdende Produktionen wie Massentierhaltung, die Herstellung von Kosmetik mit Tierversuchen, Herstellung oder Verkauf von Pelzprodukten oder unverantwortliche Tierversuche für medizinische Zwecke.
  • Herstellung oder Verkauf von umstrittenen Waffen, Finanzierung von Streumunition oder Antipersonenminen
  • Kohlebergbau & Kohleverstromung
  • Industrie für fossile Energie (Upstream)
  • Uranbergbau
  • Unkonventionelle Öl- und Gasförderung
  • Herstellung von verbotenen Chemikalien oder Pestiziden
  • Tabakindustrie

Die folgenden Ausschlusskriterien orientieren sich am Umsatz der Unternehmen. Es wird also überprüft, welchen Anteil bestimmte Geschäftspraktiken am Gesamtumsatz eines Unternehmens ausmachen. Übersteigt der Anteil eine definierte Grenze, erfolgt ein Ausschluss der Aktie:

  • Ab 5 % des Umsatzes aus Herstellung oder Verkauf von zivilen Handfeuerwaffen
  • Ab 5 % des Umsatzes durch Militärverkäufe (jedoch nicht umstrittene Waffen, s. o.)
  • Ab 10 % des Umsatzes mit Midstream-Aktivitäten für fossile Energie
  • Ab 5 % des Umsatzes im Bereich Glücksspiel
  • Ab 5 % des Umsatzes aus Kernenergie
  • Ab 3 % des Umsatzes aus Pornographie oder Erwachsenenunterhaltung

Die genauen Ausprägungen zu den Kriterien und die Obergrenzen findet ihr auch hier. Ergänzt werden diese durch die Daten von verschiedenen unabhängigen NGOs. Diese bewerten nicht nur mit welchen Aktivitäten Umsätze generiert werden, sondern auch wie produziert, wie transportiert wird und welche klimarelevanten Expansionsbestrebungen bestehen.

Normbasiertes Screening

Die zweite Komponente ist das normbasierte Screening. Das wird durchgeführt, um Verletzungen des United Nations Global Compact zu identifizieren. Überprüft wird:

  • Beachtung der Menschenrechte
  • Einhaltung des Arbeitsrechts
  • Einhaltung von Umwelt- und Lieferkettenstandards
  • Antikorruption

Fallen Unternehmen in den genannten Bereichen negativ auf, führt das zum Ausschluss aus unserem Aktienuniversum.

Die Auswahlkriterien

Als dritte Komponente spielen Positivkriterien eine Rolle bei der Bewertung der Unternehmen. Diese orientieren sich an den Sustainable Development Goals (SDG) der United Nations. Es wird die Geschäftstätigkeit von Unternehmen in Bezug auf ihre ökologischen und ethisch-sozialen Auswirkungen bewertet. Die Produkte eines Unternehmens werden beispielsweise als schädlich, unschädlich (do-no-significant-harm, DNSH) oder als positiv bewertet. Positivkriterien betreffen folgende Bereiche:

  • Zugang zu Informationen
  • Förderung von Bildung
  • Energie und Klimaschutz
  • Lebensmittel und Ernährung
  • Gesundheit
  • Infrastruktur
  • Verantwortungsvolle Finanzen
  • Wasser und Sanitärversorgung
  • Schutz der Ökosysteme

Natürlich beziehen wir bei unserer Bewertung auch den ESG-Score der Unternehmen ein. Dieser ist allerdings nicht einheitlich definiert und unterscheidet sich je nachdem, welche Daten in den Score einbezogen werden. Deshalb nutzen wir zusätzlich die genannten Nachhaltigkeitskriterien, um einen ökologisch und sozial positiven Einfluss unserer Geldanlagen zu gewährleisten. Des Weiteren werden die Anleger:innen darüber informiert, inwiefern die eigene Geldanlage die Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllt. Das Problem ist hierbei, dass viele Daten, um die Verordnungskonformität beurteilen zu können, derzeit von den Unternehmen noch nicht vollständig bereitgestellt werden. Das führt dazu, dass Geldanlagen als vermeintlich nicht taxonomiekonform ausgewiesen werden müssen, weil die entsprechenden Daten nicht vorliegen.

Es ist uns wichtig, dass unsere Nachhaltigkeitskriterien hohen Ansprüchen genügen und nicht nur das Minimum erfüllen. Deswegen stellen wir diese immer wieder in Frage, führen ein ständiges Qualitätsmanagement durch und greifen auf die Maßstäbe unabhängiger NGOs zurück. Unser Algorithmus zur Optimierung der Portfolios wird also zum einen ausschließlich mit nachhaltigen Aktien gefüttert und bezieht zum anderen zusätzliche Nachhaltigkeitskriterien in die Optimierung mit ein. Das ist bisher einzigartig und hebt uns von dem Best in Class Ansatz der meisten ETFs ab.

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